Die Module sind zweistufig
Bei in Serie gefertigten Gasgeräten wird zunächst die Konstruktion bewertet (Modul B); anschließend wird die Konformität der Produktion mit dem genehmigten Baumuster durch ein Modul der Produktionsphase sichergestellt (C2, D, E oder F). Für Einzelprodukte oder sehr kleine Serien kann Modul G angewandt werden; bei diesem Modul ist Modul B keine Voraussetzung.
Modul B: EU-Baumusterprüfung
Die technischen Unterlagen werden geprüft; das Prüfmuster wird anhand der grundlegenden Anforderungen der Verordnung und der produktspezifischen harmonisierten Normen inspiziert und geprüft. Bei positivem Ergebnis wird eine EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Änderungen am genehmigten Baumuster, die die Konformität beeinträchtigen können, bedürfen einer Zusatzgenehmigung.
Module der Produktionsphase
| Modul | Grundlage | Rolle der notifizierten Stelle |
|---|---|---|
| C2 | Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen | Wählt bei unangekündigten Besuchen Prüfmuster aus und führt Inspektionen und Prüfungen durch |
| D | Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess | Bewertet das Qualitätssicherungssystem und führt mindestens einmal jährlich eine Überwachung durch |
| E | Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt | Bewertet das Qualitätssicherungssystem, das die Endabnahme und Prüfung der Produkte umfasst |
| F | Prüfung der Produkte | Prüft die Produkte einzeln oder auf statistischer Grundlage |
Modul G: Einzelprüfung
Jedes Produkt wird einzeln geprüft; alle erforderlichen Prüfungen werden an diesem Produkt durchgeführt, Stichproben oder statistische Verfahren kommen nicht zur Anwendung. Das Zertifikat gilt nur für das geprüfte Produkt; daher ist keine Überwachung vorgesehen.
Die Modulwahl wird bei der Antragstellung gemeinsam anhand der Produktionsmenge, des Qualitätssicherungssystems des Herstellers und der Merkmale des Produkts bewertet.
