Maschinenzertifizierung

2006/42/EG

EG-Baumusterprüfung für bestimmte Maschinen nach Anhang IV im Rahmen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Übergangszeit

Die Richtlinie 2006/42/EG wird am 20. Januar 2027 aufgehoben und durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt. Bis zu diesem Datum führen wir EG-Baumusterprüfungen für die erfassten Maschinen durch.

Über (EU) 2023/1230

Unser Leistungsumfang

Geltungsbereich

EG-Baumusterprüfung (Anhang IX) für Maschinen nach Anhang IV in unserem Akkreditierungsumfang:

  • Anhang IV-9: Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können
  • Anhang IV-10: Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme
  • Anhang IV-11: Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme
  • Anhang IV-16: Hebebühnen für die Instandhaltung von Fahrzeugen
  • Anhang IV-17: Geräte zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht
  • Anhang IV-20: Kraftbetriebene verriegelte bewegliche trennende Schutzeinrichtungen für die Maschinen nach den Nummern 9, 10 und 11

Bewertung

Die technischen Unterlagen werden geprüft; die Maschine wird anhand von Checklisten nach der produktspezifischen harmonisierten C-Norm und den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen inspiziert. Elektrische Prüfungen werden von unseren befugten Sachverständigen durchgeführt. Ohne Beseitigung der Nichtkonformitäten wird die Bewertung nicht abgeschlossen.