Beschwerde und Einspruch

Ihre Beschwerden über unsere Tätigkeiten oder ein von uns zertifiziertes Produkt sowie Ihre Einsprüche gegen unsere Entscheidungen bewerten wir unparteiisch und innerhalb festgelegter Fristen.

Wie funktioniert es?

Ihre Beschwerden und Einsprüche werden in den folgenden Schritten bewertet.

  1. 1

    Anfrage

    Sie übermitteln Ihre Meldung über das Formular auf dieser Seite, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich.

  2. 2

    Prüfung

    Ihre Meldung wird erfasst und von Personen ohne Bezug zur Angelegenheit unparteiisch geprüft.

  3. 3

    Antwort

    Die Eingangsbestätigung erhalten Sie spätestens innerhalb von 1 Woche, das Ergebnis spätestens innerhalb von 1 Monat schriftlich.

Eine Beschwerde oder ein Einspruch führt zu keinerlei Benachteiligung des Einreichenden; alle Beteiligten halten die Grundsätze der Unparteilichkeit und Vertraulichkeit ein.

info@integra96.com 0232 462 20 51

Anfrage erstellen

Übermitteln Sie Ihre Beschwerde oder Ihren Einspruch, indem Sie die folgenden Angaben ausfüllen. Sie können sie auch per E-Mail, telefonisch oder schriftlich einreichen.

Art der Meldung

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Betrifft Ihre Beschwerde einen unserer Mitarbeiter, wirkt diese Person nicht an der Bewertung mit und hat keinen Zugriff auf den Vorgang.

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PDF, JPG oder PNG; maximal 5 MB.

Dateityp oder -größe ist nicht zulässig.

Um fortzufahren, müssen Sie diese Bestätigung erteilen.

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Beschwerde oder Einspruch?

  • Beschwerde: Mitteilung der Unzufriedenheit mit den Tätigkeiten von İNTEGRA96 oder einem von İNTEGRA96 zertifizierten Produkt.
  • Einspruch: Antrag auf erneute Bewertung einer Entscheidung von İNTEGRA96 (Verweigerung eines Zertifikats, Aussetzung, Zurückziehung, Einschränkung des Geltungsbereichs, Inspektionsergebnis). Sie können innerhalb von 1 Monat nach Mitteilung der Entscheidung Einspruch einlegen.

Beschwerdeverfahren

SchrittMaßnahmeFrist
1Die Beschwerde wird erfasst; es wird festgestellt, ob sie berechtigt ist und in unseren Verantwortungsbereich fällt.Am Tag des Eingangs
2Der Eingang der Beschwerde und das weitere Vorgehen werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.Spätestens 1 Woche
3Die Beschwerde wird untersucht; erforderlichenfalls wird eine Korrekturmaßnahme eingeleitet.—
4Das Ergebnis und die getroffenen Maßnahmen werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.Spätestens 1 Monat nach Eingang
5Akzeptieren Sie das Ergebnis nicht, wird Ihre Beschwerde zu einem Einspruch.—

Bei einer Beschwerde zu einem zertifizierten Produkt wird der Zertifikatsinhaber informiert und erforderlichenfalls eine Überwachung eingeleitet. Bei einer Nichtkonformität mit Auswirkungen auf die Sicherheit von Leib und Leben oder Sachwerten wird die Zertifizierungsentscheidung neu bewertet und die befugnisgebende Behörde informiert.

Einspruchsverfahren

SchrittMaßnahmeFrist
1Der Einspruch wird erfasst.—
2Der Ausschuss zur Bewertung von Beschwerden und Einsprüchen wird einberufen; es wird bestätigt, dass die Mitglieder keinen Bezug zur angefochtenen Entscheidung haben.Unverzüglich
3Der Ausschuss tritt zusammen und prüft den Einspruch.Spätestens 1 Woche
4Der Ausschuss gibt seine Entscheidung bekannt.Spätestens 1 Monat
5Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.1 Woche

Die Entscheidung des Ausschusses ist für unsere Organisation endgültig. Nach dieser Entscheidung oder bei Überschreitung der genannten Fristen können Sie sich an die Akkreditierungsstelle oder das zuständige Ministerium wenden.

Unsere Grundsätze

  • Eine Beschwerde oder ein Einspruch führt zu keinerlei Benachteiligung des Einreichenden.
  • Niemand, der an der Entscheidung oder Bewertung, gegen die Einspruch erhoben wird, beteiligt war, darf an der Bewertung dieses Einspruchs mitwirken.
  • Bei einer Beschwerde über einen Mitarbeiter darf dieser nicht an der Bewertung mitwirken und hat keinen Zugriff auf den Beschwerdevorgang.
  • Alle am Verfahren Beteiligten halten die Grundsätze der Unparteilichkeit und Vertraulichkeit ein.