Was gehört in die technischen Unterlagen für die CE-Kennzeichnung?

Inhalt der technischen Unterlagen, die bei der Beantragung der EU-Baumusterprüfung für Gasgeräte vorzubereiten sind, und häufige Mängel.

Warum sind die technischen Unterlagen wichtig?

Bei der EU-Baumusterprüfung (Modul B) bewertet die notifizierte Stelle die Konformität des Produkts mit den grundlegenden Anforderungen der Verordnung zunächst anhand der technischen Unterlagen. Die Unterlagen müssen Konstruktion, Herstellung und Betrieb des Geräts abdecken und eine angemessene Risikoanalyse enthalten. Unvollständige Unterlagen verzögern den Beginn der Bewertung und die Prüfplanung.

Inhalt der Antragsunterlagen

Gemäß dem Zertifizierungsprogramm für Gasgeräte von İNTEGRA96 umfasst der Antrag mindestens Folgendes:

  • Name und Anschrift des Herstellers; wird der Antrag durch den Bevollmächtigten gestellt, auch dessen Name und Anschrift.
  • Eine schriftliche Erklärung, dass für dasselbe Produkt kein Antrag bei einer anderen notifizierten Stelle gestellt wurde.
  • Technische Unterlagen einschließlich Risikoanalyse, die die Bewertung der Konformität des Geräts oder der Ausrüstung mit den anwendbaren Anforderungen der Verordnung ermöglichen: Dokumentation zu Konstruktion, Herstellung und Betrieb.
  • Für die Produktion repräsentative(s) Prüfmuster für das Prüfprogramm.

Unterstützende Nachweise

Wurden harmonisierte Normen nicht vollständig angewandt, ist den Unterlagen ein Nachweis beizufügen, wie die gewählte technische Lösung die grundlegenden Anforderungen erfüllt. Gegebenenfalls gehören auch die EU-Baumusterprüfbescheinigung und die EU-Konformitätserklärung der im Gerät eingebauten Ausrüstung sowie Genehmigungen und Zertifikate zu Herstellungs-, Prüf- oder Überwachungsverfahren zu den Unterlagen.

Prüfergebnisse aus dem eigenen Labor des Herstellers können als unterstützender Nachweis vorgelegt werden; ihre Gültigkeit wird hinsichtlich der Kompetenz des Labors und der Eignung der Methode gesondert bewertet.

Häufige Mängel

  • Fehlende Liste der angewandten Normen oder fehlende Angabe, ob die Normen vollständig oder teilweise angewandt wurden.
  • Die Risikoanalyse ist lediglich eine allgemeine Vorlage und enthält keine gerätespezifischen Gefährdungen.
  • Angaben zu Gaskategorie, Anschlussdruck und Wärmebelastung stimmen zwischen Unterlagen und Typschild nicht überein.
  • Die Gebrauchs- und Installationsanleitung liegt nicht in der Sprache des Zielmarktes vor.

Checkliste vor der Antragstellung

  • Produktbezeichnung, Typ/Modell und Variantenliste
  • Angewandte harmonisierte Normen und Angabe, ob sie vollständig angewandt wurden
  • Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne, Stückliste
  • Risikoanalyse und technische Lösungen
  • Gebrauchs-, Installations- und Wartungsanleitungen; Muster des Typschilds
  • Zertifikate der verwendeten Ausrüstungen
Antrag Gasgeräte — (EU) 2016/426Starten Sie Ihren Antrag für die zugehörige Leistung.

Informationen zu Gasgeräten — (EU) 2016/426

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die einschlägigen Rechtsvorschriften oder den Programmtext.