Zertifizierungsprogramm

Neue Warmwasserheizkessel

92/42/EWG

Konformitätsbewertung im Rahmen der Richtlinie 92/42/EWG über die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten neuen Warmwasserheizkesseln.

Programmübersicht

Die Richtlinie 92/42/EWG regelt die Wirkungsgradanforderungen an mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte neue Warmwasserheizkessel. Im Rahmen dieses Programms bewerten wir die Konformität Ihres Kessels mit den Wirkungsgradanforderungen und stellen das entsprechende Zertifikat aus.

Diese Seite ist eine Zusammenfassung des Programms. Der vollständige Text ist bei İNTEGRA96 erhältlich.
Antrag stellen

Geltungsbereich

Mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte neue Warmwasserheizkessel. Die Richtlinie regelt weniger die Produktsicherheit als vielmehr die Energieeffizienz: Im Mittelpunkt der Bewertung stehen die Nutzwirkungsgrade des Kessels bei Nennleistung und bei Teillast.

Die Sicherheitsanforderungen an gasbefeuerte Kessel werden, soweit anwendbar, gesondert im Rahmen von (EU) 2016/426 bewertet; die Bewertungen nach beiden Rechtsakten können gemeinsam geplant werden.

Module der Konformitätsbewertung

ModulGrundlageAnhang der Richtlinie
BEG-BaumusterprüfungAnhang 3
CKonformität mit der BauartAnhang 4
DQualitätssicherung ProduktionAnhang 4
EQualitätssicherung bezogen auf das ProduktAnhang 4

Für Modul C, D und E ist eine gültige EG-Baumusterprüfbescheinigung (Modul B) erforderlich.

Antragsunterlagen

  • Name und Anschrift des Herstellers (und gegebenenfalls des Bevollmächtigten)
  • Schriftliche Erklärung, dass bei keiner anderen notifizierten Stelle ein Antrag gestellt wurde
  • Technische Unterlagen mit allgemeiner Beschreibung, Zeichnungen, Werkstoffen, angewandten Normen, Berechnungen und Prüfberichten
  • Erklärung zu Nennleistung, Kesseltyp und Wirkungsgradklasse
  • Für die Produktion repräsentatives Prüfmuster für das Prüfprogramm

Wirkungsgradprüfungen

Die Prüfungen des Nutzwirkungsgrads bei Volllast und Teillast werden in unserem Labor nach der einschlägigen harmonisierten Norm und unter Berücksichtigung der Messunsicherheit durchgeführt. Die anzuwendende Entscheidungsregel wird Ihnen vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

Bei den Kontrollen nach Modul C werden die Übereinstimmung des Produkts mit dem zugelassenen Baumuster, die Kennzeichnung (CE-Kennzeichnung, Kennnummer der notifizierten Stelle) und die Dokumentation geprüft; bei Bedarf wird die Wirkungsgradprüfung wiederholt.